Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistung
1. Bei Annahme der Ware wird der Kunde gebeten, die äußere Verpackung zu prüfen. Bei Vorliegen eines offen-sichtlichen Transportschadens sollte dieser nach Möglichkeit durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigt und uns in schriftlicher Form schnellstens gemeldet werden.
2. Fehllieferungen und offensichtliche Mängel sind durch den Kunden schnellstmöglich zu melden.
3. Sollte die Ware mangelhaft sein, so wird der Kunde gebeten, mich über die genaue Art des Mangels schriftlich zu informieren. Bitte unternehmen Sie keine eigenen Nachbesserungsversuche, diese haben das Erlöschen der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die Haftung für betriebsgewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile. Sollte der vom Kunden gerügte Mangel einer Funktion nicht durch fernmündliche oder e-Mail-Hilfestellung behoben werden können, so hat der Kunde die Ware ordnungsgemäß verpackt mit einer detaillierten Mängel-/Fehlerbeschreibung zurückzusenden.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt bei gebrauchten Artikeln ein Jahr ab deren Lieferung. Bei neuen Artikeln beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre.
Für Selbstständige und Vollkaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.